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Alt 03.11.2011, 08:23
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Standard Kündigung- Zürückzahlen der Minusstunden, Renten und Krankenversicherung

Hallo!

Habe einen Arbeitsvertrag als Springkraft in einem Kindergarten. Immer wenn eine Erzieherin krank ist werde ich angerufen und übernehme die Vertretung. Bekomme aber monatlich ein Festgehalt und habe 15 St. Pflichtstunden pro Woche. Wenn ich jedoch nicht gebraucht wurde wurden mir diese Pflichstunden als Minustunden aufgeschrieben, da sie ja bezahlt worden sind. Muß ich diese Minusstunden nun zurückzahlen und was ist mit der Kranken - und Rentenversicherung die ja auch bezahlt wurde.
Um Hilfe wäre ich sehr dankbar. Bin laut TVöd angestellt für ein Jahr gilt da auch die Probezeit für ein halbes Jahr.
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Stichworte
arbeitsrecht, krankenversicherung, kündigung, rentenversicherung, rückzahlung

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