Nachteilige Gehaltserhöhung
Hallo,
mich interessiert die Zulässigkeit folgender Regelung durch eine Betriebsvereinbarung:
Unterhalb einer bestimmten Gehaltsgrenze fallen Mitarbeiter unter die Zeiterfassung und Überstunden werden voll vergütet. Oberhalb der Gehaltsgrenze entfällt die Zeiterfassung und Überstunden gelten als mit dem Gehalt abgegolten, werden also nicht gesondert vergütet.
Ein Mitarbeiter, der zunächst knapp (z.B. 1%) unterhalb der Gehaltsgrenze liegt und dann eine kleine Gehaltserhöhung (um 2%) bekommt, liegt danach oberhalb der Grenze (um 1%). Hat der Mitarbeiter jedoch regelmäßig erhebliche Überstunden zu leisten (z. B. 10% der vertraglichen Arbeitszeit), sieht er sich durch diese "Gehaltserhöhung" effektiv einer Gehaltskürzung um 8% gegenüber (2% Gehaltserhöhung minus 10% Überstundenvergütung), da die Überstunden nicht mehr extra vergütet werden.
Hat jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Regelung bzw. kann eine Einschätzung vornehmen? Hat der Mitarbeiter die Möglichkeit, dieser "Gehaltserhöhung" zu widersprechen oder muss ggf. der Arbeitgeber das Gehalt zumindest so weit anheben, dass der Mitarbeiter nicht schlechter gestellt wird?
Für Antworten vielen Dank!
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