AW: Wiedereingleiderung nach Elternzeit / Erziehungsurlaub
Zitat:
Zitat von bohne_68
Hallo Zusammen,
ich habe mal wieder eine Frage an Euch.
Meine Frau hat den Erziehungsurlaub nun rum um will wieder arbeiten gehen. Ihr Arbeitgeber sträubt sich etwas, Sie wieder zu den alten Konditionen zu beschäftigen.
Könnt Ihr mir sagen, welche Rechtsgrundlage hier besteht und wo man ggf. rechtlichen "Beistand" erhalten kann ?
Danke Euch schon mal
Gruß
Thomas
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Moin, lese Dich mal HIER ein.
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Moin, Moin,
BIG
Ein Mensch steht niemals so aufrecht wie in dem Moment,
in dem er einem anderen hilft.
Mahatma Gandhi
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