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Zitat von toning73
Wir haben einen Vertrag, mit einer Tagesgage Lohnsteuerkarte, aber keinen festgeschriebenen Arbeitszeitanteil. Kann also passieren, daß wir in der Monatsplanung August 160 Stunden und im September 16 Stunden und im Oktober 80 Stunden geplant werden.
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Lohnsteuerkarte für Freie Mitarbeiter gibt es nicht. Da muß wohl bereits schon lange ein Arbeitsverhältnis vorliegen. Wenn dem so ist (was eine genaue
Prüfung erfordert) wäre das jetzige Angebot lediglich ein Änderungsvertrag und man könnte versuchen zu erreichen, daß das bisherige Arbeitsverhältnis weiter bestehen bleibt, aber mit den dazu gehörigen Ansprüchen wie Urlaub (dieser übrigens auch bei echter "freier Mitarbeit" in diesem Fall), Sozialversicherung, ggf. Tariflohn, Entgeltfortzahlung usw.
Der Schuss kann aber auch nach hinten losgehen wenn doch keine Scheinselbständigkeit vorliegen sollte. dann hat man keinen Bestandsschutz und muß nebenbei auch noch selbst 19,9 % RV-Beiträge für die letzten 4 Jahre nachzahlen, sofern noch nicht geschehen.
Schon deshalb ist hier eine gründliche anwaltliche
Prüfung unverzichtbar.
E.D.