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Alt 27.10.2011, 11:17
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Standard Kürzung des Gehaltsbestandteils Firmenwagen

Hallo,
ich habe einen Firmenwagen als Gehaltsbestandteil, dies ist im Arbeitsvertrag über eine monatliche Leasingpauschale geregelt bezüglich der Höhe mit dem Verweis auf die jeweils gültige Firmenwagenrichtlinie. Die Firmwagenreglung (Carpolicy) ist von BR mit der GL verhandelt.
Auf Grund von Einsparungsmaßnahmen sind bei der letzten Überarbeitung die Leasingpauschalen weggefallen und nun dienen Fahrzeuglistenpreise als Grundlage. Die Fahrzeuge werden natürlich immer noch geleast und die Leasingdauer wurde in gleichen Zuge von 3 auf 4 Jahre verlängert, sowie noch einige andere Sparmaßnahmen, die für mich als Areitnehmer nachteilig sind.
Für mich stellt sich dies nun insgesammt da, als kürzt man hier meine Pauschale (also mein Gehalt), versucht dies aber dadurch zu verschleiern, daß man nicht mehr mit den Leasingpauschale arbeitet.
Mein derzeitiger Firmenwagen läuft in kürze aus und ich werde mich nun wohl die neue Regelung halten müssen sowiet eine solche Vorgehensweise rechtmäßig ist.
Ist diese Vorgehensweise rechtmäßig?
Was kann / sollte ich tun?

Danke

PS.: Der Firma geht es auf keinen Fall schlecht!
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Stichworte
dienstwagen, firmenwagen, gehaltskürzung

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