#8 (permalink)  
Alt 25.10.2011, 16:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.01.2009
Beiträge: 5.127
Standard AW: Fristlos kündigen wegen Narbenschmerzen

Zitat:
Ich glaube das es ungüstig wäre sich langfristiger krankschreiben zu lassen, bezogen auf den Hauptjob. Schonmal rein Versicherungstechnisch.
Den Zusammenhang verstehe ich nicht. Der AN kann doch für den korperlich schweren Nebenjob AU geschrieben sein und den Hauptzjob trotzdem ausüben. Der umgedrehte Fall ist ebenso denkbar.
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Stichworte
arbeitsrecht, kündigung, kündigungsfrist, minijob

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