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Alt 18.10.2011, 14:56
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Standard Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Hallo ich habe im Januar 2011 entbunden und war dann bis 31.8.2011 bei meinem 400 EUR Job in Elternzeit gemeldet
Ab 1.09.2011 hätte ich somit meinen 400 EUR Job wieder aufgenommen.
Da im August eine erneute Schwangerschaft mit Zwillingen festgestellt wurde und ich bereits aufgrund einer Fehlgeburt in der letzten schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot hatte, wurde mir dieses wieder erteilt.

Nun wurde mir von der Lohnbuchhaltung erklärt, dass mir trotz Beschäftigungsverbot keine Gehaltszahlungen zustehen, da der Bemessungszeitraum der 1.3.2011 - 31.05.2011 dient, da dieses die Zeit vor entstehen der Schwangerschaft ist. (in dieser Zeit befand ich mich allerdings in Elternzeit)

WEnn ich das mutterschutzgesetzt §11 richtig lese, dürfen Zeiten in denen kein arbeitsentgeld bezahlt werden nicht berücksichtig werden und dass währe ja aufgrund der Elternzeit der Fall.
bzw. durch die Elternzeit dürfte für mich kein Nachteil entstehen.

Bin ich richtig der annahme das als Bemessungszeitraum die Zeit vor meiner vorhergehenden Schwangerschaft genommen werden muss in der ich noch "Gearbeitet habe" bzw. Gehalt bezogen habe?

Vielen Dank schon mal für alle Antworten.
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Stichworte
bemessungsgrundlage, beschäftigungsverbot, elternzeit, gehaltszahlung

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