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Hallo zusammen,
mein Freund und ich diskutieren gerade, er hat vor seinen Job zu kündigen (schlechte Bezahlung, er will in meine Nähe ziehen und der Chef muss auch echt die Hölle sein). Da wir momentan wegen Umzug und bevorstehendem Familienzuwachs eigentlich jeden Cent brauchen, überlegen wir gerade ob sein 13. Monatsgehalt anteilsmäßig ausbezahlt werden wird bei der Kündigung (letztes Jahr bekam er es zusammen mit der Novemberauszahlung anteilsmäßig - er war damals nich kein volles Jahr bei der Firma). Im Vertrag klingt alles etwas seltsam: § 6 Vergütung Der Mitarbeiter erhält als jährliche Gesamtvergütung ein jährliches Bruttogehalt in Höhe von x € zahlbar in 13 Monatsgehältern im Nachhinein entsprechend der jeweils gültigen Arbeitsordnung. In der Gesamtvergütung sind enthalten betriebsübliches Weihnachts- und Urlaubsgeld. Vermögenswirksame Leistungen werden nach 6-monatiger Betriebszugehörigkeit bis zu einer Höhe von x € monatlich bezahlt. Für die Zeit eines ruhenden Beschäftigungsverhältniss es werden Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht bezahlt. § 7 Freiwillige Sonderzahlungen Jegliche freiwilligen Sonderzahlungen liegen im freien Ermessen der Firma und begründen keinen Rechtsanspruch, auch wenn die Zahlung wiederholt und ohne ausdrücklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit erfolgte. Im Falle freiwilliger Sonderzahlungen ist der Mitarbeiter zu deren Rückzahlung verpflichtet, wenn er wegen Eigenkündigung oder aufgrund eines von ihm zu vertretenden Grundes bis einschließlich zum Ablauf des 31.3. oder – sofern die Sonderzahlung eines Monatsvergütung übersteigt – bis einschließlich zum Ablauf des 30.6. des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres ausscheidet. Die Rückzahlungsverpflichtung gilt entsprechende, wenn das Anstellungsverhältnis innerhalb des vorgenannten Zeitraums durch Aufhebungsvertrag beendet wird und Anlass des Aufhebungsvertrags ein Recht zur außerordentlichen oder verhaltensbedingten Kündigung oder ein Aufhebungsbegehren des Mitarbeiters ist. Die Firma ist berechtigt, mit ihrer Rückzahlungsforderung gegen die rückständigen oder nach der Kündigung fällig werdenden Vergütungsansprüche unter Beachtung der Pfändungsbestimmungen aufzurechnen. Was meint ihr? Wir dachten eigentlich es wäre ein 13. Monatsgehalt, aber die Formulierungen klingen eben etwas irreführend, uns kommt es so vor, als könnte man da sowohl ja, als auch nein rauslesen - je nach Interpretation. Danke im voraus für eure Meinung. Lg Janina & Patrick |
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| Stichworte |
| 13.gehalt, arbeitsvertrag, gehalt, kündigung |
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