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Alt 11.10.2011, 20:22
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Standard Betriebsübergang und Abfindung

Hallo,
vor ca. 5 Jahren wurde unser IT Bereich der Fa. X outgesourct nach §613 a BGB und mein Arbeitsverhältnis ist an eine neue Firma übergegangen. Zu diesem Zeitpunkt war ich 14 Jahre bei Fa. X beschäftigt. Einen neuen Arbeitsvertrag der neuen Firma Y habe ich nicht unterschrieben, so gelten für mich die Konditionen meiner alten Firma. Stand heute ist, dass die neue Firma Y nun keinen Auftrag mehr erhält und somit mein Arbeitsverhältnis nächstes Jahr zu einem bestimmten Datum endet. Zu diesem Zeitpunkt wäre ich 19,5 Jahre bei der Fa. X (incl. des Betriebsübergangs).
Meine Fragen sind:
1. Bin ich nun schwanger, kann ich nicht gekündigt werden. Muss aber somit evt. einen Arbeitsvertrag der neuen Fa. Y unterzeichnen. Muss ich diesen Vertrag unterzeichnen oder nicht? Da es beim Betriebsübergang ja nur eine Zustimmung zum Betriebsübergang gab und ich den mir vor einiger Zeit vorgelegten Arbeitsvertrag der neuen Fa. Y nicht unterzeichnet habe, muss es ja einen neuen Vertag geben, oder?
1a. Nach meiner Schwangerschaft, Elternzeit etc. möchte ich das Unternehmen verlassen - steht mir dann eine Abfindung für die 14 bzw. 19 Jahre zu oder nur für die Zeit, ab Unterzeichnung des neuen Arbeitsvertrages? Fallen also alle Jahre die ich bei Fa. X beschäftigt war weg oder müssen sie angerechnet werden?

2. Ich bin nicht schwanger und entscheide mich eine Abfindung anzunehmen. Muss der jetzige Arbeitgeber (Fa. Y) die Jahre bei Fa. X anrechnen oder nicht?

Vielen Dank für alle Antworten, ich hoffe es ist einigermassen verständlich beschrieben.
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Stichworte
abfindung, betriebsübergang, § 613 a bgb

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