#4 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 08:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 20.09.2008
Beiträge: 8.316
Standard AW: Betriebsübergang und Abfindung

Zitat:
Zitat von Soleon Beitrag anzeigen
1. Bin ich nun schwanger, kann ich nicht gekündigt werden. Muss aber somit evt. einen Arbeitsvertrag der neuen Fa. Y unterzeichnen. Muss ich diesen Vertrag unterzeichnen oder nicht?
Nein

Zitat:
Zitat von Soleon Beitrag anzeigen
Da es beim Betriebsübergang ja nur eine Zustimmung zum Betriebsübergang gab und ich den mir vor einiger Zeit vorgelegten Arbeitsvertrag der neuen Fa. Y nicht unterzeichnet habe, muss es ja einen neuen Vertag geben, oder?
Du hast einen gültigen Arbeitsvertrag mit den Bedingungen die schon immer galten.
Es gibt auch überhaupt keine Pflicht einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu schließen und es gibt auch keine Pflicht Änderungen schriftlich zu vereinbaren, das geht alles auch mündlich und ist genauso wirksam.

Zitat:
Zitat von Soleon Beitrag anzeigen
1a. Nach meiner Schwangerschaft, Elternzeit etc. möchte ich das Unternehmen verlassen - steht mir dann eine Abfindung für die 14 bzw. 19 Jahre zu oder nur für die Zeit, ab Unterzeichnung des neuen Arbeitsvertrages? Fallen also alle Jahre die ich bei Fa. X beschäftigt war weg oder müssen sie angerechnet werden?
Es gibt in D kein Anspruch auf Abfindung nur weil man X Jahre bei einer Firma war, so als ein Art Sparvertrag o.ae..
Wenn ein AN kündigt endet das Vertragsverhältnis und beide Parteien sind dann draußen.

MfG
Matthias
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Stichworte
abfindung, betriebsübergang, § 613 a bgb

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an