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Hallo zusammen,
ich werde demnächst als Wachmann anfangen und habe diesbezüglich ein Paar fragen bie denen ich leider auch nicht über Google weiterkomme. ganz kurz noch die Rahmenbedingungen: -Dienst im eigenen PKW i.d.R. von 18:00-08:00Uhr -Benzinkosten werden keine erstattet, weder An- noch Abreise oder für das laufen lassen des Motors bei Minusgraden. -etwaige Schäden am PKW aufgrund des teilweise echt üblen Untergrundes/Zufahrts und Patroullien Weges werde keine erstattet. Also meine Frage ist daher: 1. gibt es eine rechtliche Regelung bzgl. Dienst im PKW? (wenn ja wie lang darf diese sein und was für alternative Lösungen müßte der AG stellen um einen Gesundheitlichen Schaden vorzubeugen (Bandscheibenvorfälle, Thrombose sonstiges)? 2. zu welchen Zahlungen ist der AG verpflichtet bzgl. Benzinkosten für das warmhalten der "Arbeitsstätte" und der An-Abreise? oder sonstiges?? 3.Ich habe von Mitarbeitern gehört die sich den Auspuff abgerissen haben oder platte Reifen hatte und ich frage mich ob ich das wirklich alles selbst zahlen muss oder ob der AG da eine Arte Teilschuldbeteiligung hat?? Jeder Ratschlag, Tipp, Link oder sonstiges würde mich sehr freuen und falls noch mehr Angaben nötig sind ergänze ich diese natürlich umgehend!! Bis dahin ![]() |
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| arbeitszeit, autodienst, leistungen, zumutbarkeit, zuzahlung |
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