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Alt 06.10.2011, 18:12
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Ort: + 2305 beiträge, um das mal geradezurücken
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Standard AW: kündigung wärend krankheit und resturlaub

nach den von dir gemachten angaben würde ich dir zu einer kündigungsschutzklage raten
dafür hast du drei wochen zeit
dann ist es zu spät und die kündigung wird wirksam

die klage kannst du kostenlos mündlich beim arbeitsgericht persönlich erstellen lassen,
anwalt brauchst du keinen dafür
in ca. 4 wochen gibt es einen termin, dann wird man weitersehen,
gibt es bei dieser güteverhandlung einen vergleich, bleibt das ganze kostenlos für dich

kommt bei der güteverhandlung nichts raus, kannst du immer noch entscheiden,
ob du einen anwalt hinzuziehst oder nicht,
also würde ich erst mal den ersten schritt machen und klage einreichen
dann wird man sehen...............
__________________

"Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG
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Stichworte
krankheit, kündigung, resturlaub

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