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Alt 05.10.2011, 17:30
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Standard Was tun wenn die Kündigung nicht gerechtfertigt ist

A arbeitet seit 2 Jahren in einer als gemeinnützig anerkannten Firma die Schulungen durchführt. Person A ist in den Beruf eingestiegen indem sie einen Aushilfsjob angenommen hat.

Nach 5 Monaten bekam A eine Festanstellung. Die Arbeitszeit beträgt von nun an 40 Stunden die Woche. Person A wurde zugesichtert, nach der Probezeit eine Gehaltserhöhung zu bekommen.

Die Probezeit wurde bestanden. Die Gehaltserhöhung konnte nicht in vollem Maße gewährleistet werden. Person A hat das angenommen und bekam die endgültige Erhöhung nach einem weiteren halben Jahr.

Die Vorgesetzten B und C äußerten sich im Allgemeinen dazu, dass sie mit der Arbeit von A zufrieden sind. A gilt laut B und C als zuverlässig und sehr loyal der Firma gegenüber.

B und C äußerten sich nur in seltenen Fällen das sie sich die Lösung von diversen Aufgaben anders vorstellen.

A bekam immer mehr Aufgaben zugeteilt, die in ihrer Größenordnung für eine Person nur schwer oder manchmal gar nicht vollständig zu schaffen sind. A hat darüber ausreichend oft informiert.

A trägt im Hauptbereich die alleinige Verantwortung, muss diese aber zeitweise in Absprache mit B und C teilen, damit es nicht zu Problemen kommt. B und C sagen immer noch das sie A für zuverlässig und loyal halten, möchten A aber trotzdem kündigen, weil sie eben doch nicht komplett zufrieden sind.

A hatte einige Krankschreibungen in diesem Jahr erlitten, da schweres Heben und Tragen zu Rückenproblemen führte. B und C sagen das sie das nicht noch mehr fördern möchten.

Sie sagen, wenn sie einen anderen Job anzubieten haben, würden sie A gern dort einsetzten. A würde das sehr gern annehmen, doch B und C sagen sie haben keinen anderen Job, alle Arbeitsplätze sind belegt.

A hat von Kollege D erfahren, das B meinte, sich darüber im Klaren zu sein das die Kündigung nicht ganz rechtens ist und sowohl B als auch C hoffen, da sich A für eine friedliche Lösung bereit erklärt (ohne Arbeitsgericht). A denkt aber daran das Arbeitsgericht einzuschalten, da B und C nach Meinung von A eine ungerechtfertigte Kündigung aussprechen.

Sollte A wirklich mit gesundheitlichen Problemen belastet sein, müsste das von A nicht zuerst durch einen Arzt abgeklärt werden und dieser mitteilen ob A nicht mehr für bestimmte Tätigkeiten geeignet ist?

A denkt auch, das wenn die Kündigung aus gesundheitlichen Gründen stattfinden soll, B und C in diesem Falle eine andere Tätigkeit anbieten müssen, die im selben Unternehmen liegt. Hat A dabei recht oder dürfen B und C die Person A kündigen, wenn gesundheitliche Folgeschäden durch die Arbeit zu befürchten sind?

A ist wie bereits beschrieben die einzige Person in seinem Bereich. Es gibt für A keine konkrete Vertretung oder eine andere eingelernte Person. A darf Mitarbeiter, falls diese zur Verfügung stehen, instruieren Teilaufgaben zu übernehmen.

Sollte A plötzlich der Kündigung unterliegen, sind B und C nach eigenen Aussagen der Meinung die 40 Stunden von A einfach auf die Kollegen aufzuteilen, obwohl diese keinen Spielraum für die Arbeiten von A zur Verfügung haben.

B und C meinten außerdem, das A sich nicht duchsetzen kann und bezog diese Thematik darauf, das einige Kollegen den Anweisungen von A nicht gefolgt seien. A hat herausgefunden, das Anweisungen tatsächlich nicht umgesetzt worden sind. Kann A jetzt zur Rechenschaft gezogen werden und deswegen eine Kündigung erfahren.

Vorausgesetzt A hat sich aus Sicht von B und C etwas zu schulden kommen lassen, kann diesen Fehler aber nicht erkennen, müssen B und C in diesem Falle nicht erst eine Abmahnung erteilen?

A weiß nicht wie sie mit den Aussagen von B und C umgehen soll, da diese sich in den meisten Punkten wiedersprechen.

Noch hat A die Kündigung nicht schriftlich vorliegen. A hatte ein Gespräch mit B und C, in dem nur angekündigt wurde, das die Kündigung kommt.

B und C fällt ein, das A eine weitere Aufgabe hätte übernehmen sollen. Es geht um Verantwortung. A sagt daraufhin, das man A darüber hätte informieren müssen, denn niemand teilte A mit das die Verantwortung hier auch wirklich bei A liegt.

B und C teilten A mit, das die Entscheidung d. Kündigung am Freitag fällt. C aber teilte Kollege D mit, das die Entscheidung bereits gefallen ist.

A fühlt sich zu Unrecht behandelt. Was kann A tun um der Kündigung, die schriftlich sicher bald vorliegt, zu wiedersprechen?

A hat angeboten, sollten Fehler bestehen, jetzt konkret darauf aufmerksam zu machen und A die Zeit von einem Monat einzuräumen um ggf. entstandene Unstimmigkeiten zu bereinigen. B glaubt das A das nicht kann, meint aber das A sicherlich bald wieder einen guten Job findet. C sagt dazu nichts.

Geändert von Sirva D (05.10.2011 um 18:14 Uhr).
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arbeitsrecht, kündigung

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