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Alt 01.10.2011, 20:25
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Standard IGZ Urlaubsanspruch

Ich arbeite seit dem 2.5. (Vertragsanfang) für eine Zeitarbeitsfirma. Auf meinen Lohnabrechnungen steht unter dem Punkt "Anspruch Jahresurlaub für das laufende Jahr" 14 Tage. Inklusive Dezember habe ich Ende des Jahres 8 Monate gearbeitet. Das ergab laut meiner Rechnung bei einem Jahresurlaub von 24 Tagen (igz-Tarifvertrag) eigentlich 16 Tage.
Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass nur die für die vollen Beschäftigungsmonate Urlaubsanspruch besteht; für den Mai besteht aufgrund des fehlenden 1.Mais, der ja ein Feiertag war, an welchem ich gar nicht arbeiten konnte, nun kein Anspruch. Dabei habe ich alle Arbeitstage im Mai tatsächlich gearbeitet.
Heißt dies nun in letzter Konsequenz, dass ich tatsächlich nur einen Anspruch von 22 Tagen für das ganze Jahr habe?
Und was passiert, sollte mein Vertrag, der nur auf ein Jahr befristet ist, verlängert werden? Auch dieser Vertrag würde dann ja am 2.5. beginnen.
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igz-tv, urlaubsanspruch

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