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Zitat von filter
Dann haben Sie nach dem 2.11. Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen (4 Wochen) bezogen auf eine 5-Tage-Woche.
Der iGZ-TV sieht zwar einen anteiligen Anspruch für jeden vollen Beschäftigungs-Monat vor, damit bliebe er jedoch in Ihrem Fall unter der gesetzlichen Mindestvorraussetzung.
24 Urlaubstage / 12 Monate = 2 Urlaubstage je Monat
7 Monate x 2 = 14 Urlaubstage bis zum 31.12.
Da der Mindestanpruch von 4 Wochen nicht erfüllt wird, muss auf 20 Tage aufgestockt werden.
Für die Zeit ab dem 1.1.2012 ergibt sich ein neuer Urlaubsanspruch.
An der Stelle sind die BurlG-Experten gefragt: hat der AN vollen Urlaubsanspruch ab dem 1.1., da die Wartezeit erfüllt ist oder nur anteiligen im Sinne des § 5 BurlG, weil das Arbeitsverhältnis bis zum 1.5. befristet ist?
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Moin,filter
ich würde sagen das er, wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte (2.5.) ausscheidet, Anspruch auf ein zwölftel des Jahresurlaubs hat.