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Alt 30.09.2011, 18:00
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Standard Krankheitsfall im Aushilfsjob

Hallo,

ich bin Studente und arbeite z.zt in einem großen deutschem Dienstleistungsunternehme n. Mein Vertrag wurde am 30.08. unterschrieben, ging dann bis zum 24.09. und wurde dann bis zum 22.10 verlängert. Am 26.09. erlitt ich an der Arbeit einen Unfall, woraus eine Zerrung am oberen Sprunggelenk resultierte. Eine Arbeitsunfähigkeitsbesche inigung habe ich sofort weitergeleitet und werde am kommenden Dienstag meine Arbeit wieder aufnehmen. Meine Frage ist nun, ob ich für die Zeit, in der krankgeschrieben war, weiterbezahlt werde? Ich habe mich bereits schlau gemacht und gelesen, dass es arbeitsrechtlich irrelevant ist, ob ich einen befristeten Vertrag habe, nur ein Aushilfshob ausübe usw... Ich muss an der Arbeit meine Zeiten mit einem Erfassungssystem angeben und habe eine 38,5 Stunden Woche. Kann mir jemand bitte (vorzugsweise unter Berufung von nachvollziehbaren/vertrauensvollen Quellen) sagen, ob ich nun einen Anspruch auf Entgeldfortzahlungen habe oder ob dieser in speziellen Fällen nicht gewährt wird. Ein Freund von mir sagte mir nämlich, dass es bei Zeit-Tarifverträgen nicht so ist, dass im Krankheitsfall befristete Arbeitskräfte entschädigt werden während des Ausfalls.

Vielen Dank im Voraus, Jens
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Stichworte
anspruch, arbeitsunfähig, student, tarifvertrag

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