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Ich habe am Freitag eine betriebsbedingte Kündigung zum 31.10.11 bekommen. Meine Frage ist nun, ob ich verpflichtet bin für diverse Gänge zum Arbeitsamt (z. B. Arbeitslosmeldung, erstes Gespräch mit der Arbeitsvermittlung etc) Tage von meinem Resturlaub zu nehmen. Ursprünglich war geplant, dass ich am 20.10. aufhöre. Was wäre, wenn ein Arbeitnehmer keinen Resturlaub mehr hätte?
Vielen Dank für Eure Antworten/Hilfe |
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