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Zitat von RobbyJ
Liebe Forumsmitglieder,
folgende Problemlage:
Mein Unternehmen beschäftigt 18 Mitarbeiter. Der Firmensitz wird demnächst in eine andere Stadt, ca. 40 km entfernt verlegt. Laut Arbeitsvertrag besteht kein Direktionsrecht zur Versetzung. Der Dienstsitzt ist eindeutig am derzeitigen Ort definiert.
In meinem Verständnis bedarf es nun der Änderungskündigung mit neuem Dienstsitz. Aufgrund der Unternehmensgröße gibt es keinen Betriegsrat.
Meine Fragen nun:
Was ist die Konsequenz, wenn der AG keine Änderungskündigung ausspricht?
Erkläre ich durch die weitere Arbeitsaufnahme am neuen Arbeitsort konkludent mein Einverständnis mit der Änderung?
Welche Konsequenz hat die dann falsche Angabe des Dienstsitzes im Arbeitsvertrag (ggf. Versicherung, Steuern).
Kann ich meinen Arbeitgeber auch bei der geringen Betriebsgröße zum VErsuch des Interessenausgleichs verpflichten?
Vielen Dank!
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Hallo, RobbyJ
erstmal, auch bei 18 AN kann und sollte auch ein BR gegründet werden, kann nie verkehrt sein!!Er hat aber erst bei mehr als 20 AN sogenannte Informations-und Mitbestimmungsrechten insofern würde es hier auch nicht weiterhelfen, da nur 18 AN.
Ist irgendetwas arbeitsvertraglich zur Versetzung geregelt? Aus meiner Sicht müßte er eine Änderungskündigung aussprechen auf der du dann reagieren kannst.Noch etwas dan KEIN BR vorhanden gibt es auch keinen Interessenausgleich.
Gruß FS