AW: Elternzeit - wann und wie Arbeitgeber informieren?
Zitat:
Zitat von felix_spiky
Hallo zusammen,
ich bekomme Nachwuchs und möchte meinen Arbeitgeber über meine Pläne zur Elternzeit informieren - aus gegegebem Anlass so früh wie nötig und so spät wie möglich.
Welche Fristen gibt es zu beachten? Wie lange nach der Geburt habe ich Zeit, Bescheid zu geben (nach der Geburt habe ich erst einmal Anspruch auf 8 Wochen Mutterschutz).
Was passiert, wenn das Kind zu früh kommt - einige Tage zu früh oder aber auch einige Wochen zu früh ("Frühgeburt" mit weniger als 2500 g)?
Mein Plan ist es, Elternzeit für zunächst 2 Jahre zu beantragen, wobei ich mir durch eine entsprechend geschickte Formulierung die Möglichkeit offen halten möchte, etwa ab dem 2. Jahr eine Teilzeitbeschäftigung aufzunehmen (sollte von der Größe des Betriebes her kein Problem sein, nur vom Willen).
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Moin, spätestens 7 Wochen vorher muß der Antrag beim AG vorliegen. Bei Frühgeburten können auch kürzere Fristen gewährt werden.
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Moin, Moin,
BIG
Ein Mensch steht niemals so aufrecht wie in dem Moment,
in dem er einem anderen hilft.
Mahatma Gandhi
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