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Hallo,
das Arbeitsverhältniss eines MA beginnt lt. Arbeitsvertrag am 05. September 2011. Hat er für diesen Monat auch schon einen Teil-Urlaubsanspruch oder nicht, da ja für den 1.9. und 2.9.2011 noch kein Arbeitsverhältniss bestand und nach BUrlG § 5 Teilurlaub "Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses ..." festgeschrieben ist. Vielen Dank für Eure Hilfe, Lui |
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