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Hallo,
ich habe vor einiger Zeit einen Arbeitsvertrag zum 01.10.2011 unterschrieben. Durch Verzögerungen der Eröffnung der Einrichtung sollte ich einen Arbeitsvertrag ab dem 01.12.11 unterzeichnen, ohne Änderungskündigung oder der Gleichen. Dies tat ich nicht, da ja noch der Vertrag ab dem 01.10.11 bestand. Daraufhin erhielt ich am 23.09.11 eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum 07.10.11. Da im Arbeitsvertrag eine Probezeit ausgehandelt war, beträgt die Kündigungsfrist innerhalb dieser 2 Wochen. Da als Vertragsbeginn der 01.10.11 festgelegt ist, müsste das korrekte Kündigungsdatum eigentlich der 15.10.11 sein. Des weiteren wird mir noch vorgeworfen, gewußt zu haben, dass sich die Eröffnung und mein damit verbundener Arbeitsantritt verzögert. Ich wußte nur, dass es sich verzögert, jedoch erhielt ich nie ein konkretes Datum, bis einen Tag vor Erhalt der Kündigung. Eine Änderungskündigung oder sonst irgendetwas schriftliches zum späteren Arbeitsbeginn erhielt ich nie. Vielen Dank für Eure Antworten... |
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