#6 (permalink)  
Alt 26.09.2011, 13:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.08.2010
Beiträge: 3.079
Standard AW: Kündigung vor Vertragsbeginn und falsche Frist

Zitat:
Es hätten also 2 Verträge nebeneinander bestehen können oder wäre der Erste damit nichtig?
Meiner Meinung nach:

Solange in dem neuen Vertrag nicht stand, dass der erste damit aufgehoben sein soll oder nicht zumindest der eindeutige Wille der Parteien zu einer Aufhebung erkennbar wurde, wäre der erste Vertrag weiterhin gültig geblieben.

Gruß
AZ
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