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Alt 26.09.2011, 09:55
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Beitrag Arbeitsrecht nach der Elternzeit

Ich bin Ende Juli 2011 aus der Elternzeit an meinen Arbeitsplatz zurückgekehrt. Vor Mutterschutz u. Elternzeit arbeitete ich als Sachbearbeiterin in einem mittelständischen Betrieb der Schrott- und Metallbranche (Arbeitgeber ist jetzt auch der Selbe).
Sachbearbeiterin mit folgenden Schwerpunkten: Buchhaltung, Gutschriften, Rechnungen, Kassenbereich, Dispo und Zuarbeit Geschäftsführerin. Das machte mir Spaß und ich denke, dass ich meinen Job gut gemacht habe....

Nichts von den genannten Aufgabengebieten mache ich noch. Alles wurde umverteilt. Für mich wurde letztes Jahr eine Vertretung eingestellt (ist immer noch da) und noch eine Person zusätzlich eingestellt, die unter anderem auch meine ehem. Aufgaben mit übernommen hat (die hat ein schlechtes Gewissen).
Zur Zeit mache ich nur Ablage und weiß eigentlich nicht so richtig, was ich hier soll, oder für was ich gebraucht werden. Für die Technik und die Arbeitskleidung bin ich noch verantwortlich, das habe ich aber vorher auch gemacht
Ich habe zwar mein Gehalt noch verbessern können, dass ist aber nur ein schwacher Trost.

Ich bin sichtlich unzufrieden!
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Stichworte
arbeitsrecht, elternzeit, kündigungsschutz, mutterschutz

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