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Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Ich habe meinen Job als Werkstudent in einer Rehaklinik zum 1. Oktober 2011 gekündigt. Ich Arbeite dort nur im Nachtdienst und bin für den 30. September eingeteilt, so dass ich in den 1. Oktober "reinarbeite". Ist dies rechtlich überaupt zulässig. Normalerweise dürfte ich doch nicht mehr am 1. Oktober arbeiten. Über baldige Antwort würde ich mich sehr freuen. Viele Grüße Peter |
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