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Alt 26.09.2011, 07:49
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Standard AW: Nachtdienst trotz Kündigung?

Zitat:
Zitat von Betsy Beitrag anzeigen
Wenn Du zum 1.10. gekündigt hast, ist der 1.10. dein letzter Arbeitstag.....
oder wolltest du zum 30.9. kündigen..?
Hallo, Pepela
aus meiner Sicht mußt du am 30.Sep. genauso deine Nachtschicht antreten wie sonst.Das du in den 1. Okt. reinarbeitest spielt keine Rolle.
Wenn man z.B. am Freitag -Nachtschicht hat arbeitet man ja auch in den Samstag hinein.Um auf eine 5-Tage-Woche zu kommen.
Gruß FS
__________________
In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!
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