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hey ich bin azubi im 3. lehrjahr und hab meine 2. abmahnung bekommen weil ich eine schuhlung versäumt hab die allerdings an meinem freien tag statt gefunden hat und ich diese schulung weder bezahlt bekommen hätte noch als überstunden abbummeln hätte können. ist diese abmahnung also nun rechtens oder kann ich diese wiederrufen?
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