|
|||||||
| Gesamtübersicht | Hilfe | Benutzerliste | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren | Registrieren |
|
|
LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
|
|||
|
Hallo,
in unserer Firma sollen AT-Verträge vereinheitlicht werden, als Lockmittel dient die Möglichkeit auf einen höheren Bonus. Die Paragraphen sind durchweg etwas Arbeitnehmer unfreundlicher formuliert, aber noch akzeptabel. Bei dem Paragraphen bzgl. Versetzung bin ich aber doch am zweifeln, ob ich den neuen Vertrag wirklich unterschreiben soll: Altvertrag: .....Sofern eine Versetzung mit dem Wechsel des Ortes der Arbeitsleistung verbunden sein sollte, werden wir sie rechtzeitig um Ihre Zustimmung ersuchen." Neuvertrag: Dem Mitarbeiter können innerhalb des Konzerns auch andere .... Aufgaben im In- und Ausland überragen werden. Die beiderseitigen Interessen finden dabei angemessen Berücksichtigung." Ich sehe das so, daß ich bei meinem Altvertrag ohne meine Zustimmung nicht an einen anderen Standort versetzt werden kann, ich nach neuem Vertrag aber überhaupt kein Mitspracherecht habe. Ist das so richtig? Grüße Question12 |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| arbeitsvertrag, versetzung, versetzungsklausel |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|