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Zitat von sasa89
Hallo,
ich bin derzeit bei einem AG in einem befristeten Arbeitsverhältnis.
Dieses endet normal am 31.10.2011. Mein AG möchte mich aber gerne weiter beschäftigen, deshalb habe ich einen neuen Vertrag bekommen der ab dem 01.11.2011 in Kraft tritt. (Nicht befristet, Gesetzl. Kündigungsfristen)
Diesen habe ich bereits unterschrieben.
Jetzt das Problem :
Ich habe ein neues Jobangebot bekommen und würde da gerne zum 01.11.2011 anfangen. Ist das möglich ? Kann ich meinen jetzigen Zeitvertrag fristgerecht 4 Wochen zum Monatsende kündigen also zum 01.11.2011. Obwohl ich den Vertrag bei meinem jetzigen AG schon unterschrieben habe ??
Bitte um eure Antworten.
Danke
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Ja, eine Kündigung des "neuen" Vertrages ist grundsätzlich möglich. Auch die ordentliche Kündigung des "alten" Vertrages ist möglich, wenn dies ausdrücklich im Vertrag steht. Vielleicht enthält der (neue) Arbeitsvertrag aber ein Kündigungsverbot vor Aufnahme der Beschäftigung (z.B. Vor Aufnahme der Tätigkeit kann das AV nicht gekündigt werden). Dies ist aus meiner Sicht hier jedoch kein Problem, weil Sie ja hier schon ein Beschäftigungsverhältnis haben, welches ab dem 01.11. nur zu veränderten Bedingungen fortgesetzt wird. Ich würde hier die Kündigung zum 31.10.2011 aussprechen.