Zitat:
Zitat von Christelf
1. Krankstunden / Krankengeld wird nach der geplanten Dienstzeit für die betreffenden Kranktage berechnet, nicht nach der durchschnittlichen vorangegangenen Arbeitszeit. Das ganze bis zum Ablauf von 6 Wochen.
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Korrekt!
Zitat:
Zitat von Christelf
2. Die geplanten Stunden werden während der Krankheit vom Mehrstundenkonto abgezogen. Hat das Konto kein Guthaben, sind Minusstunden bis 45 h möglich.
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Nicht korrekt! Krank ist wie gearbeitet, bedeutet, dass die Stunden, die geplant waren, als Arbeitszeit gutgeschrieben werden müssen, freie Tage bleiben freie Tage, diese Stunden dürfen vom AZ Konto verrechnet werden.
Zitat:
Zitat von Christelf
3. Bei geplanter Krankheit (OP etc.) erfolgen keine Abzüge vom Mehrstundenkonto.
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Korrekt!
Zitat:
Zitat von Christelf
Ist die Berechnung des Krankengeldes so rechtens?
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Aus meiner Sicht ja, § 4 EntgFzG.
Zitat:
Zitat von Christelf
Ist der Abzug von Stunden aus dem Mehrstundenkonto während der Krankheit richtig?
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Nein!
Krank im Zeitkonto
Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG.
(BAG vom 13.2.2002 - 5 AZR 470/00)
Gruß, nicoline