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Alt 13.09.2011, 13:37
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Ort: + 2305 beiträge, um das mal geradezurücken
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Standard AW: Verwenden der Urlaubstage als Minijobler

24 tage ist der gesetzliche mindesturlaub für eine 6-tage-woche

das würde heißen, wenn dir nur der gesetzliche mindesturlaub zusteht, was ich mir bei einer aushilfskraft in einem kino durchaus vorstellen kann, musst du 6 tage nehmen, um eine komplette arbeitswoche frei zu haben

wie der AG das mit dem urlaub regelt, bleibt ihm überlassen, solange der gesetzliche mindesturlaub nicht unterschritten wird
der beträgt 4 wochen

du kannst nun, wenn die arbeitszeit auf 2 tage in der woche verteilt ist, gesetzlich gesehen 8 tage urlaubsanspruch haben, dann sind pro woche 2 zu nehmen, und die woche ist komplett frei

du kannst aber auch , wenn du die arbeitsleistung grundsätzlich an sechs tagen der woche erbringen müsstest, 24 tage urlaubsanspruch haben, dann musst du pro woche 6 nehmen, um die woche komplett frei zu haben

das wäre alles im gesetzlichen rahmen
__________________

"Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG
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Stichworte
minijob, teilzeit, urlaub

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