Zitat:
Zitat von Susann1980
Ich habe einen Arbeitsvertrag in dem folgender Punkt steht:
"Im übrigen richtet sich der Arbeitsvertrag nach den jeweils geltenden Tarifverträgen der in Frage kommenden Sparte".
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dies bedeutet, daß sich dein arbeitsvertrag "im übrigen" nach einem tarifvertrag richten soll,
und zwar nach einem "geltenden eurer Sparte"
d,h. wenn es aktuell einen gibt, soll der gelten,
so ist es vereinbart
was nun im einzelnen "übrig bliebe", und deshalb gem. diesem tarifvertrag geregelt werden soll, muß man schauen
mit der zusatzvereinbarungen will der AG diesen passus kippen
so "irrelevant" ist das nicht