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Alt 02.09.2011, 18:14
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Registriert seit: 02.09.2011
Beiträge: 5
Standard Mitteilung zur unerwarteten Schicht

Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich arbeite als Servicekraft in einem Automatencasino und werde des öfteren am Tag X um 20:00 kontaktiert das ich am folgenden Tag um 08:00 in der früh in einer anderen Filialle zur Schicht erscheinen soll. Heisst, es sind unerwartete Schichten welche nicht in meinem Dienstplan stehen.
Bsp. Es kann also sein das ich vor meinen 2 freien Tagen am Abend gebeten werde in der xy Filliale aufzutauchen.
Ist das rechtens?
Würde mich über eine Antwort freuen. mfg
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Stichworte
arbeitsrecht, schicht, servicekraft

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