#11 (permalink)  
Alt 03.09.2011, 17:09
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Standard AW: Mitteilung zur unerwarteten Schicht

@jimbo; Ich zitiere mal aus dem AV was annähernd zu dem Fall geschrieben steht;

"Der Einsatz des Mitarbeiters ist in (Stadt) vorgesehen. Die Fa. ist berchtigt, dem Mitarbeiter auch einen anderen Aufgabenbereich zuzuweisen."

Eine andere Aussage ist dazu nicht festgehalten.


Zitat:
ist der Grund dann Personalmangel/-ausfall?
manchmal. Es kommt doch seeehr häufig vor das man zu solchen Fällen kontaktiert wird. Es wird also meinesachtens extra in Kauf genommen den Mitarbeiter kurz vor seinen freien Tagen zu kontaktiern um ihn dann woanders einzusetzten.

Zitat:
Wie weit ist der zweite Arbeitsort von deinem anderen Arbeitsort und Wohnort jeweils entfernt?
Das ist unterschiedlich, da es mehrere Filiallen sind kann es auch mal eine Stunde Fahrtzeit von dem Wohnort entfernt sein.
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arbeitsrecht, schicht, servicekraft

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