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Auszubildende geniessen nach der Probezeit einen besonderen Kündigungsschutz. Trotzdem dürfen sie sich natürlich nicht alles erlauben. Den Abzug von 2 zusätzlichen Tagen halte ich persönlich für übertrieben und rechtlich angreifbar. Dennoch sollte man sich überlegen, ob es sich lohnt, in letzter Konsequenz gerichtlich dagegen vorzugehen.
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