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Hallo
Wegen einer verhaltensbedingten Kündigung braucht ich die Hilfe eines Anwalts. Die Rechnung oder eher Abschlagszahlung erfolgte nach dem Schreiben an den Arbeitgeber. Also noch vor der Tagung des Arbeitsgerichts. Jetzt nach dem Arbeitsgericht, an dem ich nicht dabei sein sollte, kam die Schlussrechnung ![]() Obwohl ich noch kein Zwischenzeugnis, kein Gehalt für die letzten beiden Monate und überhaupt noch nicht sicher ist, das der Arbeitgeber ohne Schwierigkeiten das Restgehalt für noch drei Monate, die Abfindung von 3000 brutto und das Zeugnis herausrückt. Ist das so üblich ? Oder kostet es dann wieder, wenn der ehemalige Arbeitgeber hier dann Probleme macht. Hat der Anwalt dann 2000 Euro für ein Arbeitsgericht Verfahren und 2 Schreiben bekommen ? Der Anwalt ist jetzt in Urlaub, ich kann ihn leider nicht fragen. Bin ehrlich gesagt auch etwas geladen und fühle mich miserabel vertreten bei diesem Fachanwalt für Arbeitsrecht. |
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