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Zitat von helgab
Hallo
Wegen einer verhaltensbedingten Kündigung braucht ich die Hilfe eines Anwalts.
Die Rechnung oder eher Abschlagszahlung erfolgte nach dem Schreiben an den Arbeitgeber. Also noch vor der Tagung des Arbeitsgerichts. Jetzt nach dem Arbeitsgericht, an dem ich nicht dabei sein sollte, kam die Schlussrechnung
Obwohl ich noch kein Zwischenzeugnis, kein Gehalt für die letzten beiden Monate und überhaupt noch nicht sicher ist, das der Arbeitgeber ohne Schwierigkeiten das Restgehalt für noch drei Monate, die Abfindung von 3000 brutto und das Zeugnis herausrückt.
Ist das so üblich ? Oder kostet es dann wieder, wenn der ehemalige Arbeitgeber hier dann Probleme macht.
Hat der Anwalt dann 2000 Euro für ein Arbeitsgericht Verfahren und 2 Schreiben bekommen ?
Der Anwalt ist jetzt in Urlaub, ich kann ihn leider nicht fragen. Bin ehrlich gesagt auch etwas geladen und fühle mich miserabel vertreten bei diesem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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wenn du bei dem verfahren nicht dabei sein solltest, war es wohl die güteverhandlung
dann wurde auch vermutlich ein vergleich geschlossen ?
wenn die kündigungsschutzklage damit erledigt ist,
rechnet der anwalt ab
die hilfe bei der durchsetzung weiterer ansprüche (z.b. aus diesem vergleich)
ist dann ein neuer auftrag
der wieder extra kostet