#2 (permalink)  
Alt 30.08.2011, 07:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 14.09.2008
Beiträge: 1.246
Standard AW: Spesenregelung, nach Beleg oder Pauschbetrag Ausland

Hier handelt es sich um ein innerbetriebliches Verfahren, d.h. wenn in der Reisekostenrichtlinie keine Aussage gemacht wird, das der Reisende die Abrechnungsart frei wählen darf, dann gelten für ihn die Vorgaben des Arbeitgebers.
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einzelnachweis, pauschbetrag

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