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dann gehst du zur rechtsantragstelle des arbeitsgerichtes und erhebst mündlich lohnklage,
die schreiben es auf, in ein paar wochen gibt es den ersten gütetermin einigt man sich dort per vergleich, bleibt das ganze für dich kostenlos du hast erstmal anspruch auf deinen lohn aufgrund der aufzeichnungen kann man ja auch nachweisen, was geleistet wurde ist schriftlich nichts dazu vereinbart (verstoß gegen § 2 NachwG) nimmt man eben die regelmässige arbeitszeit, die du abgeleistet hast, als basis das betriebsrisiko des AG, wenn mal nichts zu tun ist, kann er nicht auf dich abwälzen was der AG davon dann berechtigterweise oder auch nicht abziehen dürfte, müsste er vor gericht beweisen, bzw. wird ihm der richter erklären
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"Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG |
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| arbeitsbedingungen, arbeitsvertrag, kündigung, minusstunden |
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