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Zitat:
ArbZG - Einzelnorm dann den hier : absatz 1 punkt 2 ArbZG - Einzelnorm und den hier bei beharrlicher wiederholung ArbZG - Einzelnorm sowie gewerbeaufsichtsamt und zoll die auch gerne anonyme hinweise entgegennehmen und : selbstverständlich kann der "auftraggeber" da was machen, er ist der könig, wenn er zwei mann fordert und die einhaltung von arbeitszeitgesetz, wird dein chef tunlichst darauf eingehen, sonst ist der auftrag weg mal ein beispiel : ich kenne ein objekt, da wurden die löhne, obwohl fällig am 15., mal am 20., mal am 25. bezahlt die mitarbeiter wandten sich an den auftraggeber, der mit ihrem chef sprach, man weiß nicht, was genau besprochen wurde, aber seitdem sind die löhne spätestens zum 12. überwiesen
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"Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG Geändert von kriegsrat II (28.08.2011 um 16:24 Uhr). |
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