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Hallo Mone,
nicht der Vertrag ist dann evtl. unwirksam, sondern die Befristung, was ein wesentlicher Unterschied wäre. Aber hört sich ja nun nicht so an, als ob die Beendiegung des AV ein großes Problem würde. LG Lotte
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Natürlich kann ein Vegetarier sehr zivil mit einem Kannibalen über das gemeinsame Nachtmahl verhandeln; dabei sollte er das Küchenmesser aber nicht als Vorleistung abgeben ![]() Josef Joffe |
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