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Hallo,
Nach einem Jahr bei einer Zeitarbeitsfirma werde ich nun von dem Ausleihbetrieb übernommen. Da es nicht möglich war alle Stunden vom Zeitkonto abzu- feiern werden diese nun ausbezahlt. Mein Stundenlohn bestand aus einem Tarifgrundlohn sowie einer überlassungsdauerabhängig en und tätigkeitsbedingten Zulage.Daraus resultiert der Gesamtgrundlohn. Tarifwerk ist §4 MTV BZA. Ausbezahlt wird für die Zeitkontostunden nur der Tarifgrundlohn und nicht der Gesamtgrundlohn. Im Tarifwerk finde ich nichts dazu. Ist das so O.K: Vielen Dank für die Antworten |
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