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Alt 14.08.2011, 15:16
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Registriert seit: 14.08.2011
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Standard Urlaubsanspruch während Probezeit

Hallo liebes Forum,

ich arbeite seit 4 Monaten in einem Restaurant und habe vertraglich 6 Monate Probezeit mit 14-tägiger Kündigungsfrist. Nun möchte ich Kündigen, da ich ein attraktives neues Angebot habe. Mein neuer Arbeitgeber möchte mich so bald als möglich einstellen. Mein Jahresurlaub im Restaurant ist 30 Tage.

Nun meine Frage: kann ich mit 14 tägiger Kündigungsfrist kündigen und davon die mir zustehenden Urlaubstage sofort antreten. Ich denke, dass mir nach 4 Monaten Arbeit 10 Tage Urlaub zustehen (30 Tage Jahresurlaub / 12 Monate * 4 Monate = 10 Tage Urlaubsanspruch, oder?).
Muss mir der Arbeitgeber den Urlaub nach meiner Kündigung gewähren oder darf er ihn auch ausbezahlen?

Es wäre toll wenn mir jemand eine Antwort geben könnte! Vielen Dank!
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Stichworte
kündigung, probezeit, urlaubsanspruch

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