|
|||
|
Hallo,
seit 10 Monaten arbeite ich für eine Zeitarbeitsfirma. Ich habe einen herkömmlichen Arbeitsvertrag für Zeitarbeitnehmer bekommen, in dem alle relevanten Dinge geregelt sind. Nun gibt es aber neben dem Arbeitsvertrag eine Sondervereinbarung über eine "einsatzbezogene Zulage". Sprich, bei Anwesenheit wird eine gewisse Zulage gezahlt die im Erholungsurlaub und Krankheitsfall entfällt. Ausgenommen sind Feiertage, an denen diese Zulage weiterhin gezahlt wird. Meine Frage. Inwiefern ist es zulässig dem Zeitarbeitnehmer während des Urlaubs oder im Krankheitsfall die volle Lohnfortzahlung zu verweigern? Beste Grüße Red |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| krankheit, lohnfortzahlung, urlaub, zeitarbeit |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|