Zitat:
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Warum das nun nicht stimmt, weis ich nicht
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Ich habe Deine ursprüngliche Antwort so interpretiert, als ob in dem von Dir rot markierten Satzteil eine Antwort der Tarifvertragsparteien auf das BAG-Urteil steckt.
Dieser Satzteil steht aber nicht erst seit dem BAG-Urteil 2010 im BZA-MTV, sondern stand da von Anfang an. Trotzdem haben scheinbar viele BZA-Anwender bei der Berechnung des Urlaubsentgeltes nur den tarifvertraglichen Stundensatz berechnet und nicht einsatzbezogene Zulagen weg gelassen.