Zitat:
Zitat von PeterPaulke
Hm, kann ich aus euren Äußerungen schlussfolgern, dass die oben beschriebene Situation zulässig ist ?? (unter 48h durchschnittlich pro Woche auf unbegrenzte Zeit).
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wenn es nicht mit dem ArbZG kollidiert,
es auch nicht gegen bestimmungen in einem geltenden tarifvertrag verstoßen würde,
bliebe für die "unzulässigkeit" ja nur noch der vereinbarte arbeitsvertrag, der z.b. keine verpflichtung zu überstunden vorsieht ( was aber eher unwahrscheinlich wäre)
bzw. eine höchstgrenze festlegt, gegen die der AG mit seiner anweisung verstösst
ob man sich auf eine gerichtliche auseinandersetzung einlassen will, daß die anordnung von täglich 1 Std länger arbeiten ohne zeitliche begrenzung unzulässig wäre, weil der AG arbeitsverträge dadurch einseitig ändert (dauerhafte verlängerung der arbeitszeit)
weiß ich nicht