Arbeitszeitenüberschreitu ng - Haftung bei Unfall
Hallo Zusammen,
der Arbeitgeber ist ja für die Einhaltung der Arbeitszeiten/Ruhezeiten "zuständig". Wie sieht dies denn haftungstechnisch für Mitarbeiter im Außendienst, insbesondere Prokuristen aus? Haftet hier auch der Arbeitgeber/Geschäftsführer oder haftet der Prokurist aufgrund seiner Person und Bevollmächtigung?
8-10 Std. Arbeitszeit sind schön und gut, aber die Realität sieht ja, gerade im Außendienst, oft anders aus. Da arbeitet man zwar vielleicht 8 Stunden, hat aber noch 400km Autofahrt vor sich. Eine Übernachtung schier unmöglich, da man am morgen darauf, bereits beim nächsten Kundentermin sein muss.
Ich freue mich über Eure Meinung und Einschätzungen hinsichtlich Haftung, im Falle eines Unfalls. An wen wendet sich z.B. die BG?
Danke
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