
13.08.2011, 00:30
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Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 28.04.2010
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AW: Arbeitszeitenüberschreitu ng - Haftung bei Unfall
Moin Arbeitsmaus !
Zitat:
Zitat von Arbeitsmaus80
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Danke, dass die BG erstmal einspringt ist schon klar - aber die kann sich das Geld ja auch vom Arbeitgeber wieder holen, wenn die Fürsorgepflicht hinsichtlich Einhaltung Arbeitszeiten nicht erfüllt sind. Die Frage ist, trifft dies auch zu, wenn der Arbeitnehmer Prokurist ist (der haftet ja anders) oder "nur" bei dem kleinen Angestellten?
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Die BG wird zahlen !
Nein !
Grüsse,sueton
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Wenn man nicht weiß , wo man ist , kann man sich auch nicht verirren ! ( russ. Sprichwort )
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