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Zitat von ichbinberlinerin
Hallo,
ich habe bis vor gut einem Jahr als Beamtin beim Bund (Beamtin auf Probe) gearbeitet. ... und ich möchte mich jetzt auf Stellen im öffentlichen Dienst (als Angestellte) bewerben. Viele der angebotenen Stellen sind befristet, was mich aber nicht stören würde.
Aber: Darf ich überhaupt eine befristete Stelle annehmen?
In einer Stellenausschreibung habe ich nämlich folgenden Satz gefunden:
"Da der befristete Arbeitsvertrag nach den rechtlichen Bestimmungen des § 14 (2) Teilzeit- und Befristungsgesetz geschlossen wird, darf in den letzten drei Jahren vor dem geplanten Einstellungstermin kein Arbeitsverhältnis mit der Bundesrepublik Deutschland bestanden haben."
Vielen Dank für die Hilfe.
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hallo,
natürlich darfst du ein befristetes AV eingehen, denn wie du selbst festgestellt hast, warst du Beamtin - und standest somit nicht in einem zivilrechtlichen Arbeits-, sondern in einem öff.-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.
Der Bund war nicht dein Arbeitgeber, sondern dein Dienstherr.
Es waren nicht das BGB u. adie Vielzahl an ArbG anwendbar, sondern das Beamtenrecht.
NB:
Das sollte einer ehemaligen Beamtin, auch wenn noch auf Probe, eigentlch geläufig sein.