AW: neuer Job (Chemikerin) und schwanger
Das Recht zur Lüge bei unzulässigen Fragen des Arbeitgebers wurde hier ja schon besprochen. Ich möchte jedoch auch anmerken, dass Sie in ihrem Beitrag geschrieben haben, dass Sie als Chemikerin eine neue Stelle im Labor beginnen wollen.
Es sei deshalb nochmals daraufhin gewiesen, dass in dem Fall als die Bewerberin auf die Frage der Schwangerschaft ihr Recht zur Lüge wahrgenommen hatte, bei der bestimmte Tätigkeiten eine Gefahr für Mutter und Kind entgegenstehen könnten (z.b. gefährlichen Chemikalien und Stoffen, Hand und Mundschutz)die nicht Wahrheitsgemäße bzw. Obliegenpflicht als argliste Täuschung vom Arbeitnehmer vom Bundesarbeitsgericht gewertet wurde.
BAG Kassel, 2 AZR 25/93
|