#6 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 20:37
Erfahrener Benutzer
 
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Beiträge: 2.198
Standard AW: Beförderung zur Filialleitung

Man kann auch eine einzelne Arbeitsbedingung - also die Führungsfunktion - befristen. Nennt sich "Führung auf Probe" und das gibt es jetzt sogar im Öffentlichen Dienst, als Folge des Peter-Prinzips (Peter-Prinzip - Wirtschaftslexikon).

E.D.
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beförderung, filialleitung

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